ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR:
Kleopatra B.V.
1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen, Arbeitsleistungen, uns erteilten Aufträge und im Übrigen für alle von uns abgeschlossenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsverträge. Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert werden.
1.2. Einem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von uns ausdrücklich widersprochen, es sei denn, das Gegenteil wird von uns schriftlich bestätigt.
2. ANGEBOTE
2.1. Unsere Angebote, Preislisten, Lagerlisten, Kataloge, Kostenvoranschläge, Zeitpläne, technischen Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Muster und Modelle usw., die wir zur Verfügung stellen, bleiben stets unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zur Einsichtnahme oder Nutzung überlassen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; unser Kunde hat alle derartigen Unterlagen, Gegenstände und Objekte auf unsere erste Aufforderung hin unverzüglich an uns zurückzugeben. An den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen und Modellen etc. sowie an den von uns angebotenen Ideen und Lösungen stehen alle etwaigen geistigen Eigentumsrechte, wie z.B. Urheber- und Patentrechte, weltweit ausschließlich uns zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2. Alle unsere Angaben und Ratschläge beruhen auf den mit dem Antrag vorgelegten Daten und Zeichnungen und werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, können aber niemals ein Grund für uns sein, eine Haftung zu übernehmen.
2.3. Unsere Angebote, Preislisten, Lagerlisten, Kataloge, Kostenvoranschläge, Zeitpläne, technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Muster und Modelle usw. sind stets unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben. Wenn in irgendeiner Weise Maße, Gewichte, Zahlen, Volumina, technische Spezifikationen und dergleichen angegeben werden, können diese nur als annähernd angesehen werden, auch nachdem unsere Kunden unsere Angebote angenommen haben, während wir immer das Recht haben, kleine Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, ohne vorherige Ankündigung an den Käufer, die unserer Meinung nach das Produkt profitieren zu machen. Abweichungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme oder Bezahlung der Ware zu verweigern oder von uns Schadenersatz zu verlangen. Vereinbarte Preise sind verbindlich, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, alle nach Vertragsabschluss eingetretenen Erhöhungen der Preise unserer Lieferanten und/oder der Sätze von Einfuhrzöllen und/oder anderen Steuerrechten, Frachten, Löhnen und Sozialabgaben, sonstigen Kosten und Änderungen der von der Nederlandsche Bank für ausländische Währungen festgesetzten Wechselkurse, die mit der Einfuhr, der Herstellung, der Verarbeitung, der Verladung, dem Versand, der Versicherung, der Entladung oder der Lieferung zusammenhängen, durch einen von uns als angemessen erachteten Aufschlag auf den Preis zu begleichen.
2.4. Offensichtliche Zähl- oder Schreibfehler im Angebot sind für uns nicht bindend, während wir berechtigt sind, im Angebot nicht erwähnte Materialien, Teile und/oder Arbeiten, die dennoch von uns geliefert oder ausgeführt werden, in Rechnung zu stellen.
2.5. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Waren werden auf Risiko des Kunden transportiert, sofern dieses Risiko nicht von uns gedeckt ist, wobei wir die Transportart frei wählen können. Verlangt der Käufer eine andere als die von uns vorgesehene Beförderung, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
2.6. Mündliche Zusagen sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
3. ABSCHLUSS DES ABKOMMENS
3.1. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt immer erst dann zustande, wenn wir einen Auftrag von unserem Kunden erhalten haben und dieser von uns schriftlich (per Post oder per E-Mail) angenommen wurde. Weitere Vereinbarungen, die nicht in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3.2. Sofern der Kunde der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich widerspricht, ist das Datum des Vertragsabschlusses das Datum der Absendung der Bestätigung durch uns.
3.3. Sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, verstehen sich alle in der Auftragsbestätigung genannten Preise ohne Skonto und ohne Umsatzsteuer oder andere Abgaben oder Steuern.
3.4. Änderungen an Aufträgen. Bis 48 Stunden nach dem Datum der Auftragsbestätigung ist es möglich, Änderungen an den bestellten Produkten vorzunehmen, ohne dass dadurch Kosten entstehen, jedoch nur, wenn sich die bestellten Produkte noch nicht in der Produktion befinden oder bereits an den Spediteur versandt worden sind. Diese Produktänderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Nach 48 Stunden ist es nicht mehr möglich, Änderungen an dem bestellten Produkt vorzunehmen.
3.5. Widerrufsrecht für Verbraucher nur bei Online-Käufen. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Die Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat. Ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt werden, die nicht vorgefertigt sind und die aufgrund einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind. So gilt das Widerrufsrecht beispielsweise nicht für Badewannen mit Whirlpool-Systemen oder am Wannenrand angebrachten Armaturen, Saunen, Dampfbäder und Dampfkabinen. Der Verbraucher sendet das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten von) Cleopatra so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten Mitteilung. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rückgabefrist in jedem Fall gewahrt, wenn er die Ware vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen zurückzusenden, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
3.6. Stornierung von Bestellungen. Bis zu 48 Stunden nach dem Datum der Auftragsbestätigung ist es möglich, bestellte Produkte zu stornieren, ohne dass dadurch Kosten entstehen, jedoch nur, wenn die Produkte nicht bereits in die Produktion aufgenommen oder innerhalb der 48 Stunden an den Spediteur übergeben worden sind. Diese Annullierungen müssen schriftlich erfolgen.
3.7. Rücksendungen. Rücksendungen der von uns gelieferten Produkte an Cleopatra werden nur nach schriftlicher Ankündigung akzeptiert; Sie erhalten dann eine schriftliche Mitteilung, ob die Rücksendung genehmigt wurde und eine Rücksendenummer. Rücksendungen, die nicht von uns genehmigt wurden, oder Rücksendungen, die keine Rücksendenummer tragen, werden von uns abgelehnt und auf Kosten und Risiko des Absenders zurückgeschickt.
4. VERPACKUNG
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Produkte, falls erforderlich und nach unserem alleinigen Ermessen, mit einer von uns bestimmten Art von Verpackung versehen, in der die Produkte üblicherweise gehandhabt werden. Wenn und soweit der Käufer eine andere Art der Verpackung für wünschenswert hält und dies mit uns schriftlich vereinbart wird, sind wir berechtigt, die mit der anderen Art der Verpackung verbundenen Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
5. LIEFERUNGEN
5.1. Zeiten und Termine, zu denen wir Arbeiten oder Lieferungen ausführen, werden von uns stets sorgfältig festgelegt. Diese sind für uns jedoch stets unverbindlich und können daher nicht als Frist angesehen werden. Verzögerungen bei der Ausführung berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, die Lieferfrist wurde erheblich überschritten. Bevor der Kunde sich auf die Auflösung beruft, muss er uns schriftlich in Verzug setzen und uns eine angemessene Frist (d. h. mindestens fünf Arbeitstage) zur Erfüllung setzen. Der Auftraggeber hat niemals das Recht auf Auflösung wegen verspäteter Lieferung durch uns, wenn diese auf höhere Gewalt unsererseits zurückzuführen ist. Wir können nicht für die Verzögerung der Ausführung oder für die Nichtausführung haftbar gemacht werden. Eine verspätete Lieferung gibt dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.2. Nachdem die betreffenden Produkte unser Werk verlassen haben oder wenn wir dem Kunden schriftlich mitgeteilt haben, dass die Produkte versandbereit sind, gelten sie als geliefert, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 und unbeschadet unserer Verpflichtung zur Erfüllung von Montage- und Installationspflichten. Der Ort der Lieferung ist daher unser Werk. Erfolgt die Lieferung in Teilen, so gelten die einzelnen Partien für sich genommen als geliefert. Sind für die Ausführung der Bestellung/Lieferung bestimmte Angaben, Zeichnungen, Materiallieferungen etc. erforderlich oder werden bestimmte Formalitäten verlangt, so beginnt die Lieferfrist erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn alle Angaben, Zeichnungen, Materiallieferungen etc. in unserem Besitz sind oder die erforderlichen Formalitäten erledigt sind.
5.3. Wir haften nicht für das Verschwinden der von uns gelieferten, aber nicht montierten Gegenstände, die sich auf dem Gelände oder im Haus des Käufers befinden.
5.4. Nimmt der Kunde die Ware trotz Mitteilung der Lieferbereitschaft nicht ab oder lässt er sie nicht einlagern, sind wir berechtigt, sie bei uns oder an einem anderen Ort einzulagern, wobei alle mit der Lagerung, Versicherung oder dem Abtransport verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen sind.
6. INSTALLATION
6.1. Haben wir die Montage oder Installation der von uns zu liefernden Ware übernommen, erfolgt dies nach unserer telefonischen oder schriftlichen Ankündigung an den Käufer. Der Käufer garantiert uns gegenüber, dass er alle erforderlichen Einrichtungen, Vorkehrungen, Voraussetzungen und Genehmigungen, auch behördliche, die für die von uns durchzuführenden Montage-, Installations- und/oder Aufstellungsarbeiten erforderlich sind, rechtzeitig und ordnungsgemäß hat bzw. einholt und hält uns diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei. Die vorgenannten Einrichtungen usw. und andere in diesem Rahmen durchzuführende Tätigkeiten gehen zu jeder Zeit auf Kosten und Risiko des Käufers.
6.2. Ist der Besteller nach unserer Ankündigung nicht bereit oder in der Lage, die Aufstellung oder Montage zuzulassen, so hat er uns dies innerhalb von zehn Arbeitstagen vor dem endgültigen Aufstellungs- oder Montagetermin schriftlich mitzuteilen; in diesem Fall hat der Besteller dafür zu sorgen, dass wir noch einen neuen Termin erhalten, an dem wir die Aufstellung oder Montage zulassen können. Der Zeitpunkt der Lieferung der zu montierenden oder einzubauenden Produkte wird auf der Grundlage von Artikel 5.2 beurteilt, wenn der vorgenannte erste Termin nicht eingehalten wird.
6.3. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Käufer mit den unter 6.2 genannten Sachen in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die gekauften Sachen ohne weiteres zur Verfügung des Käufers zu halten, die Sachen zugunsten des Käufers inner- oder außerbetrieblich zu lagern und/oder zu liefern und die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich der Montage- und/oder Installationskosten zu verlangen, die jedoch um die Kosten der Lagerung zu erhöhen sind. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns im Zusammenhang mit der Montage oder Aufstellung auszuführenden Arbeiten durchgeführt werden können, indem er unter anderem dafür sorgt, dass uns der Platz, auf dem oder in dem wir unsere Arbeiten ausführen müssen, leer und geräumt zur Verfügung steht und dass die Plätze für unsere Fahrzeuge zugänglich sind.
6.4. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten Dritter entstehen, auch nicht nach erfolgter Montage oder Installation. Wir sind berechtigt, sämtliche Kosten, insbesondere Mehrkosten, Wartezeiten und zusätzliche Transport-, Wege- und Personalkosten, dem Besteller in Rechnung zu stellen, wenn es aufgrund der vorgenannten Umstände zu einer Verzögerung der Montage oder Lieferung kommt.
6.5. Müssen Montage- oder Installationsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten und/oder unter außergewöhnlichen Umständen erfolgen, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
6.6. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Beschaffenheit des Geländes oder der Güter oder des Raums, in dem wir unsere Güter aufstellen und/oder montieren müssen, sowie für die Eignung der Strom-, Gas-, Wasser-, Abfluss- und Zentralheizungsleitungen, an die die von uns zu liefernden Güter angeschlossen werden müssen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch Bodensenkungen, Veränderungen des Grundwasserspiegels, unsachgemäße Belüftung und Schäden und/oder Mehrkosten für die Herrichtung von Gas-, Wasser-, Abfluss- und Elektroleitungen sowie von Grundstücken oder Gebäuden entstehen, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers.
6.7. Wir haften nicht für Belästigungen und Schäden, die durch, während oder infolge unserer Arbeiten und des damit verbundenen Transports an Personen, Sachen und Werken des Käufers und Dritter entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Cleopatra.
6.8. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz gemäß diesem Artikel und/oder anderen Artikeln dieser Bedingungen, die nicht auf unsere Rechnung gehen, freizustellen.
7. LIEFERUNG
Soweit wir uns verpflichtet haben, die von uns oder von Dritten in Auftrag gegebenen Waren zu liefern, verpflichtet sich der Käufer, bei dieser Lieferung mitzuwirken, indem er entweder persönlich oder durch einen Dritten, der nicht im Besitz einer besonderen Vollmacht zu sein braucht, bei der Lieferung anwesend ist und das Lieferprotokoll zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung der von uns durchgeführten Arbeiten unterzeichnet. Ist der Käufer trotz unserer Lieferankündigung bei der Anlieferung nicht anwesend oder wirkt er nicht oder nicht ordnungsgemäß mit, so gilt die montierte oder gestellte Ware als ordnungsgemäß geliefert und empfangen und es entfallen jegliche Ansprüche des Käufers hinsichtlich einer etwaigen Falschlieferung.
8. GARANTIE
8.1. Für vierundzwanzig (24) Monate nach Lieferung im Sinne von Artikel 5.2. gewähren wir Garantie für Material- und Herstellungsfehler. Unsere Garantie bedeutet, dass wir die Mängel auf unsere Kosten beheben oder - dies nach unserem alleinigen Ermessen - die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurücknehmen und durch eine neue Lieferung ersetzen. Ersetzen wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung gelieferte Produkte (Teile davon), gehen die ersetzten Produkte (Teile davon) in unser Eigentum über. Alle Kosten, die über die oben beschriebene Verpflichtung hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, wie z.B. Transportkosten, Reisekosten und Kosten für Demontage und Montage. Falls wir in Erfüllung unserer Garantieverpflichtungen Reparaturen an gelieferten Produkten durchführen, verbleiben die betreffenden Produkte vollständig auf Risiko des Kunden.
8.2. Werden Produkte zur Bearbeitung, Reparatur etc. beigestellt, so wird nur für die einwandfreie Ausführung der beauftragten Bearbeitung Gewähr geleistet. Für Teile, die wir nicht selbst herstellen, geben wir nicht mehr Garantie, als uns von unseren Lieferanten gewährt wird. Haben wir die Montage oder den Einbau der Produkte übernommen, so besteht unsere diesbezügliche Gewährleistungspflicht nur im Falle einer fehlerhaften Montage oder eines fehlerhaften Einbaus. In diesem Fall beginnt die von uns gewährte Garantie an dem Tag, an dem wir die Montage oder Installation als abgeschlossen betrachten, mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Garantiefrist in jedem Fall fünfzehn (15) Monate nach der Lieferung im Sinne von Artikel 5.2 endet.
8.3. Die Gewährleistung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass der Käufer die Betriebsanleitung und weitere Hinweise beachtet und die gelieferte Ware fachgerecht einsetzt und pflegt. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, die Richtigkeit seiner Gewährleistungsansprüche zu überprüfen, andernfalls sind wir nicht zur Gewährleistung verpflichtet. Wir haften in keinem Fall für Frost- und Leckschäden sowie für Schäden an Glas, Glasplatten, Beleuchtungs- und Dampfzylindern, letztere in Verbindung mit Verkalkung. Darüber hinaus erlischt der Garantieanspruch, wenn in Bezug auf die Sachen, für die die Garantie in Anspruch genommen wird, Stoffe, Flüssigkeiten und/oder Gase verwendet werden (insbesondere Aromastoffe oder Salz für Wasserenthärtungs- oder Desinfektionsflüssigkeiten), die nicht von uns geliefert wurden, und wenn der Käufer von sich aus während der Garantiezeit Änderungen und/oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vornimmt oder vornehmen lässt.
8.4. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8, Absatz 1, geht die Garantie in keinem Fall über den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur der defekten Teile und/oder Materialien hinaus.
8.5. Alle Umstände, die höhere Gewalt darstellen, aber auch andere Umstände, die es uns unmöglich machen oder erschweren, unseren Verpflichtungen nachzukommen, wie Feuer, Krieg und dergleichen, entbinden uns nach unserem Ermessen von unseren Verpflichtungen. Wir sind berechtigt, jeden Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, wenn das bestehende Verhältnis einer oder mehrerer Fremdwährungen zum Euro geändert wird oder wenn staatliche Maßnahmen, gleich welcher Art oder Nationalität, ergriffen werden, deren Folgen unserer Meinung nach praktisch die gleichen sind, wie wenn der Euro abgewertet worden wäre.
9. HAFTUNG
9.1. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Erfüllung der in Artikel 8 beschriebenen Garantieverpflichtung.
9.2. Außer unserer Gewährleistungsverpflichtung ist eine weitergehende Haftung unsererseits ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Personen-, Sach-, Gebäude-, Garten- oder Geschäftsschäden, Folge-, Umwelt- oder Transportschäden oder immaterielle Schäden sowie Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Geschäftsleitung von Cleopatra.
9.3. Wenn und soweit wir trotz des in Absatz 1 und 2 dieses Artikels Gesagten vom zuständigen Gericht in irgendeinem Fall haftbar gemacht werden, ist unsere Haftung gegenüber dem Abnehmer aus welchem Grund auch immer pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) in jedem Fall auf den Betrag der betreffenden Produkte ohne Umsatzsteuer beschränkt.
9.4. Unsere Haftung für von uns durchgeführte Reparaturaufträge übersteigt in keinem Fall die Höhe der Reparaturkosten. In jedem Fall übersteigt unsere Haftung nicht den Betrag des von uns gelieferten beschädigten Teils oder den Betrag, für den wir versichert sind, wenn wir für den Vorfall, der zu einem Schaden des Käufers führt, versichert sind.
9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für alle Kosten, Schäden und Zinsen zu entschädigen und schadlos zu halten, die uns als unmittelbare Folge von Ansprüchen Dritter gegen uns in Bezug auf Vorfälle, Handlungen oder Unterlassungen während oder im Rahmen der Ausführung des Auftrags entstehen können, für die wir dem Auftraggeber gegenüber gemäß diesen Bedingungen nicht haftbar sind.
10. ÜBERBLICK
10.1 Wenn sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellt, dass diese infolge von uns unbekannten Umständen, die auch uns nicht bekannt sein konnten, oder infolge höherer Gewalt nicht ausgeführt werden können, sind wir berechtigt, eine Änderung des Auftrags in der Weise zu verlangen, dass seine Ausführung möglich wird, es sei denn, die Ausführung wird infolge höherer Gewalt niemals möglich sein. Die sich aus der Änderung des Auftrags ergebenden Mehr- oder Minderkosten sind zwischen den Parteien zu regeln, wobei wir auch Anspruch auf Entschädigung für bereits durchgeführte, aber unnötig gewordene Arbeiten haben, sofern dies begründet ist. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem festgestellt wurde, dass die Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden.
10.2. Als höhere Gewalt gelten alle unfreiwilligen Störungen oder Hindernisse, die die Durchführung des Vertrages verteuern und/oder erschweren, wie Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Aussperrungen, Kriegseinberufungen oder Kriegsgefahr im In- und Ausland, Krankheit unersetzlicher Mitarbeiter, Feuer und andere Unfälle im Betrieb sowie alle behördlichen Maßnahmen und allgemein alle Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle oder Befugnis liegen.
10.3. Sollte die Lieferung aufgrund höherer Gewalt mehr als vier (4) Monate nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen, sind wir berechtigt, etwaige Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben.
10.4. Können die Arbeiten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht ohne Unterbrechung durchgeführt werden oder verzögern sie sich in sonstiger Weise, so sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten auf der Grundlage einer Nachberechnung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Reise- und Aufenthaltskosten und der Kosten, die dadurch entstehen, dass die Arbeiten nicht während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können, sowie die Zinskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.5. Wir sind berechtigt, jeden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, wenn das bestehende Verhältnis einer oder mehrerer Fremdwährungen zum Euro geändert wird oder staatliche Maßnahmen jeglicher Art oder Nationalität ergriffen werden und diese so beschaffen sind, dass sie unserer Meinung nach praktisch die gleichen Folgen haben, wie wenn der Euro abgewertet worden wäre.
11. PAYMENTS
11.1. Sofern keine andere Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum; als Zahlungsort gilt Zaandam. Die Zahlung muss in gesetzlicher niederländischer Währung erfolgen.
11.2. Eine Aufrechnung ist für den Kunden niemals zulässig. Die Forderung auf Zahlung des gesamten vom Kunden aufgrund des mit uns geschlossenen Vertrags geschuldeten Betrags wird in jedem Fall sofort fällig, wenn eine vereinbarte Rate nicht rechtzeitig zum Fälligkeitstermin gezahlt wird oder wenn der Kunde in Konkurs geht oder wenn eine Pfändung der Güter oder Forderungen des Kunden erfolgt oder wenn der Kunde in Liquidation geht oder aufgelöst wird.
11.3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichtzahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand der Rechnung ohne vorherige Ankündigung die gesetzlichen Zinsen zuzüglich zwei (2) Prozent pro Jahr und Monat zu berechnen, und zwar ab dem Datum des Versands der betreffenden Rechnung.
11.4. Die Zahlungen sind auf die von uns angegebenen Konten zu leisten. Zahlungen, die auf andere Weise erfolgen, einschließlich der Übergabe an unsere Mitarbeiter, sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
11.5. Wenn wir dies wünschen, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten. Wir sind dann berechtigt, Lieferungen oder Leistungen auszusetzen, bis die geforderte Sicherheit geleistet ist. Wenn unser Kunde seinen Verpflichtungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nachkommt oder die geforderte Sicherheit nicht rechtzeitig stellt, ist er durch den bloßen Ablauf der Zeit in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist oder wird; wir sind jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
11.6. Bleibt der Kunde nach einer schriftlichen Mahnung mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, den fälligen Betrag sofort einzuziehen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den geschuldeten Betrag um Inkasso-, Gerichts- und sonstige Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, zu erhöhen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens fünfzehn (15%) Prozent des Betrages festgesetzt, der sich aus der Summe des Forderungsbetrages und der darauf geschuldeten Zinsen ergibt.
11.7. Wenn der Kunde einer Verpflichtung nicht nachkommt, wird der betreffende Vertrag ohne unser gerichtliches Einschreiten aufgelöst, unbeschadet unseres Rechts, Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Zinsen und Inkassokosten zu fordern. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, Aufträge, die wir für den betreffenden Kunden haben, zu stornieren oder deren Ausführung auszusetzen.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine Verpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art und in Bezug auf das vorliegende Geschäft, vollständig erfüllt hat.
12.2. Für den Fall, dass der Käufer die Waren nicht gegen Bargeld an Dritte verkauft und geliefert hat, ist der Käufer verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Kunden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu vereinbaren.
12.3. Für den Fall, dass die von uns gelieferten oder erbrachten Leistungen durch Vermischung oder Beitritt Teil einer anderen Sache geworden sind oder der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Bezug auf die gelieferte Sache vollständig erfüllt hat, ist der Käufer verpflichtet, an der Bestellung von Sicherheiten, z.B. einem (stillen) Pfandrecht, zu unseren Gunsten mitzuwirken, unter Ausschluss der Einräumung eines dinglichen Rechts auch an Dritte.
13. RECLAMES
Beanstandungen der von uns durchgeführten Lieferungen oder Aufträge müssen uns innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Abschluss des Auftrags schriftlich mitgeteilt werden.
Reklamationen, die nicht schriftlich oder nach Ablauf der oben genannten Frist bei uns eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Nichtbezahlung von Rechnungsbeträgen.
Reklamationen aufgrund von Material- und Konstruktionsfehlern können nur dann bearbeitet werden, wenn sich die Waren und/oder Materialien noch in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden.
Wir akzeptieren keine Reklamationen, wenn sich herausstellt, dass innerhalb der Reklamationsfrist, außer in Notfällen, Dritte ohne unser Wissen Reparaturen durchgeführt haben.
14. DISPATCHES
14.1. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Für alle unsere Verträge gilt das niederländische Recht.
14.2. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht in Haarlem zuständig, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderes Gericht zuständig ist.